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casino > werbung für glücksspiel in deutschland


Dabei würden die ‚de‘-Angebote und die ‚com‘-Angebote in räumlichem Zusammenhang angezeigt.“ (Rn.

  • App-Store-Optimierung (ASO) für Casino-Apps
  • Push-Benachrichtigungen über aktuelle Promotionen auf dem Smartphone
  • Werbeanzeigen in anderen mobilen Apps und Spielen
  • SMS-Marketing mit direkten Links zum Anbieter

Die tatgerichtliche Beurteilung, wonach es sich wegen der deutlichen Übereinstimmung von Domainnamen und Webauftritten aus Sicht des angesprochenen Verkehrs bei den Internetseiten mit den TOP-Level-Domains „de“ und „com“ um zusammengehörige Angebote eines Unternehmens handle, begegnete damit keinen rechtlichen Bedenken auf Seiten des Bundesgerichtshofs.

Pflichtelement Gesetzliche Vorgabe Mindestgröße / Dauer Beispielformulierung
Glücksspiel kann süchtig machen § 5a GlüStV 20% der Werbefläche oder 10% der Sendezeit "Glücksspiel kann süchtig machen. Mehr Infos unter: BZgA.de"
Alterskennzeichnung JuSchG, GlüStV Klar lesbar / hörbar "Erst ab 18 Jahren. Glücksspiel kann süchtig machen."
Anbieterkennzeichnung § 5a GlüStV Klar erkennbar "Angebot der [Firmenname], staatlich lizenziert."
Sperrdatei-Hinweis § 5a GlüStV Im Text enthalten "Verantwortungsvoll spielen: OASIS-Sperre möglich."

Zur Zurückverweisung des Rechtsstreits an das OLG Köln führte allerdings die Frage, inwieweit vorprozessual bei der Beklagten Prüfungspflichten ausgelöst worden waren, mit denen die Illegalität der Werbespots auch für die Beklagte zu erkennen gewesen wäre.

Was ist unerlaubtes Glücksspiel?

§ 5 Abs. 1 Satz 3 GlüStV 2021. Weiterer Prüfungsmaßstab für den BGH war daneben jedoch § 5 Abs. 7 GlüStV 2021, wonach Werbung für unerlaubtes Glücksspiel weiterhin verboten ist (früher § 5 Abs. 5 GlüStV 2012).

Mit Werberichtlinie soll Graumarkt ausgetrocknet werden

Die grundsätzliche Bedeutung und Anwendbarkeit der genannten Normen vorweggeschickt, hält der BGH die unter .com-Domains streitgegenständlichen Glücksspielangebote für unerlaubte öffentliche Glücksspiele im Sinne von § 5 Abs. 5 GlüStV 2012 bzw. § 5 Abs. 7 GlüStV 2021, die gar nicht und folglich auch nicht im Fernsehen beworben werden dürfen. Zweifel an der Vereinbarkeit der genannten Normen mit höherrangigem Recht stellten sich dem Bundesgerichtshof folglich nicht.

EU könnte deutschen Staatsvertrag kippen

Die Illegalität der Werbung leitet der Bundesgerichtshof daraus ab, dass die Betreiber der .com-Domains nicht über die nach § 4 Abs. 1 Sätze 1 und 2 GlüStV 2012, § 4 Abs. 1 Sätze 1 und 2 GlüStV 2021 erforderliche deutsche Erlaubnis verfügten. Damit wird klar, dass eine Erlaubnis aus einem anderen EU-Mitgliedstaat zur Veranstaltung von Glücksspielen in Deutschland für die Beurteilung der Rechtslage irrelevant ist. Auf solche Erlaubnisse kommt es in Deutschland nicht an. Im vorliegenden Fall war für die Prüfungspflicht besonders zu beachten, dass es sich um Rundfunkveranstalter handelt, die sich auf den Schutz der Presse- oder Rundfunkfreiheit aus Art.

Achtung regionaler Glücksspielgesetze

Ausdrücklich bestätigt der I. Zivilsenat das OLG Köln in der Auffassung, wonach die Werbewirkung der TV-Spots nicht nur die unmittelbar beworbenen Angebote auf den Internetseiten und sondern auch die ersichtlich davon profitierenden Angebote auf den Internetseiten und erfassen: „Die Domainnamen stimmten in den vom Verkehr als unterscheidungskräftig angesehenen Angebotsbezeichnungen vor den TOP-Level-Domains nahezu überein. Zudem seien die auf den Internetseiten zu findenden Angebote äußerlich ähnlich gestaltet. Die Ähnlichkeit von Domainbezeichnungen und Werbeauftritten führe dazu, dass beim Adressaten gleichbleibende Herkunftserwartungen erzeugt würden. Der Nutzer werde lediglich den Kennzeichenbestandteil der Internetadresse, also die Angebotsbezeichnung selbst, in Erinnerung behalten und diese über Suchmaschinen recherchieren. Die Verantwortlichkeit eines Presseunternehmens oder eines Rundfunkveranstalters für Rechtsverstöße setzt daher voraus, dass sich ihm die Wettbewerbswidrigkeit einer Werbeanzeige oder eines Werbespots aufgrund der in der Abmahnung mitgeteilten oder sonst bekanntgewordenen Umstände unschwer erschließt.

Werbeclaim / Slogan Anbieter / Produkt Vermittelte Botschaft Rechtliche Bewertung (Risiko)
"Dein Spiel, deine Verantwortung." Staatliche Lotterie Spielerautonomie, Eigenverantwortung Unkritisch, da Verantwortung betont wird.
"Die Quoten sind bei uns am höchsten." Sportwettenanbieter Bester Wert, finanzieller Vorteil Kritisch, muss nachweisbar und nicht irreführend sein.
"Willkommen im Gewinnparadies." Online-Casino Positive Emotion, leichte Gewinnerwartung Sehr kritisch, kann Suchtrisiko verharmlosen.
"Sicher spielen. Staatlich lizenziert." Verschiedene lizenzierte Anbieter Legitimität, Vertrauen, Sicherheit Unkritisch, da faktisch korrekt und beruhigend.
"Kick off your bet!" Sportwettenanbieter Aktion, Spannung, Start eines Events Mittel, Ansprache von Sportfans ist erlaubt.

Hier habe das OLG Köln zu hohe Anforderungen an die der Beklagten abzuverlangende Prüfungspflicht gestellt, so der Bundesgerichtshof (Rn.

Sportart / Liga Art des Sponsoring Beispiele für gesponserte Vereine / Events Jahresvolumen (geschätzt)
Fußball (Bundesliga) Trikotsponsoring, Bandenwerbung Borussia Dortmund (1&1), Hertha BSC (Tipbet) 50-100 Mio. € pro Saison
Handball (Bundesliga) Trikotsponsoring, Namenssponsoring SC Magdeburg (Bet-at-home), THW Kiel (win2day) 10-20 Mio. € pro Saison
Tennis (Turniere) Titelsponsoring, Werbeflächen bett1open (Berlin), Hamburg European Open 5-15 Mio. € pro Jahr
Formel 1 (Teams) Teamsponsoring, Fahrerwerbung Aston Martin (Peroni), McLaren (Velo) International, schwer zu beziffern

Offengeblieben und nach der Zurückverweisung zu prüfen sein wird jedoch, inwieweit der Beklagten eine Prüfungspflicht insoweit oblag, als auch für die beworbenen Glücksspiele unter den .de-Domains lediglich eine Erlaubnis aus Schleswig-Holstein vorlag.

  • Persönliche Werbung in Spielhallen und Gaststätten mit Automaten
  • Lokale Anzeigen in Stadtmagazinen und auf Litfaßsäulen
  • Kooperationen mit Bars und Kneipen für gemeinsame Aktionen
  • Direktmarketing per Postwurfsendung in bestimmten Stadtteilen

Hier könnte eine Beschränkung bestehender Glücksspiellizenzen auf Schleswig-Holstein dazu führen, dass nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2012 und nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 Werbung für die in Schleswig-Holstein veranstalteten Glücksspiele nur in jenem Bundesland ausgestrahlt werden durfte und darf.

II. Gang der Untersuchung

Zivilsenat aus, dass die Bestimmungen in den Glücksspielstaatsverträgen zum Verbot und zur Beschränkung von Werbung für Glücksspiele Marktverhaltensregelungen zum Schutz der Spielteilnehmer i. S. v. § 3a UWG darstellen und dem auch nicht Art. 4 der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmern gegenüber Verbrauchern im Binnenmarkt entgegenstehe, da nach ihrem Erwägungsgrund 9 Satz 2 nationale Vorschriften unberührt bleiben, die sich – trotz Vollharmonisierung – wie das Verbot der Werbung für unerlaubte Online-Casinospiele und virtuelle Automatenspiele (vgl.

Du willst etwas bewirken?

BVerwGE 160, 193 Rn. 38) – im Einklang mit dem Unionsrecht auf Glücksspiele beziehen (vgl. auch BGH GRUR 2011, 169 Rn. Nach der bis zum 30.06.2021 geltenden Bestimmung in § 5 Abs. 3 Satz 1 GlüStV 2012 war Werbung für öffentliche Glücksspiele im Fernsehen grundsätzlich verboten; sie konnte lediglich für Lotterien sowie für Sport- und Pferdewetten unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt werden, vgl.

Warum steht Glücksspielwerbung in der Kritik?

§ 5 Abs. 3 Satz 2 GlüStV 2012. Werbung für unerlaubte Glücksspiele war nach § 5 Abs. 5 GlüStV 2012 grundsätzlich verboten. Für die Rechtslage nach dem 01.07.2021 weist der BGH darauf hin, dass nach § 5 GlüStV 2021 nunmehr Inhaber einer Erlaubnis für öffentliche Glücksspiele zwar grundsätzlich im Fernsehen werben dürfen, wobei in der Erlaubnis Inhalts- und Nebenbestimmungen zur Ausgestaltung der Werbung für öffentliches Glücksspiel insbesondere im Fernsehen und im Internet festzulegen sind, vgl. Sodann soll in der Berufungsinstanz zu prüfen sein, ob Wiederholungsgefahr in Bezug auf die Ausstrahlung der Werbespots dadurch bestanden hat, dass diese oder kerngleiche Spots weiterhin ausgestrahlt wurden. Die staatliche Aufsicht und Kontrolle länderübergreifender Glücksspielangebote im Internet haben die Bundesländer der GGL (Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder) übertragen. Die Anstalt des öffentlichen Rechts hat ihren Sitz in Halle (Saale).

Neues Reglement bezüglich Werbeausstrahlungen

Und das, obwohl die Behörde bereits großzügige „Ausnahmen“ bis zu 30.000 € monatlich gewährt hat. BgSwW-Pressemitteilung: „Pokal-KO für tipico!“ – Keine Wettwerbung auf Amateurplätzen!13. Verbotene Live-Wetten fluten das Netz 22. Januar 2025 - 09:30 Innenminister:innen der Länder fordern, dass illegale Glücksspielangebote ausländischer Anbieter für den deutschen Markt „aufgedeckt, konsequent verfolgt und angemessen bestraft werden“16. ARD-Doku: Spielverderber – wie Wettbetrüger den Fußball manipulieren25.

2. Soziale Dimension des Glücksspiels

BGH ruft EuGH in Sportwetten Prozess an25. Sportwetten bei der EM: Das Spiel und die Sucht7. ZDF frontal: Warum Sportwetten kein harmloses Hobby sind – mit Nico Heymer3. Schicke uns deine ausgefüllte Beitrittserklärung und unterstütze unser Team! Die meisten Deutschen würden Werbung für Glücksspiele und Lotterien gern verboten sehen.

Werberichtlinie ist schwammig formuliert

Auch zu Fußballwetten haben sie eine entschiedene Meinung. Eine Mehrheit der Menschen in Deutschland will Werbung für Glücksspiele und Lotterien generell verbieten. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Sucht- und Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Burkhard Blienert (SPD), hervor. Sie liegt dem Redaktionsnetzwerk Deutschland nach eigenen Angaben in Auszügen vorab vor. Demnach befürworten 57 Prozent der Befragten ein generelles Werbeverbot; 66 Prozent seien der Ansicht, dass beim Fußball das Sponsoring durch Sportwetten-Anbieter untersagt werden sollte. Zentrale Aufgabe der GGL ist es, den deutschen Online-Glücksspielmarkt zu regulieren, indem sie länderübergreifende Glücksspielangebote im Internet prüft und genehmigt und dafür sorgt, dass die erlaubten Glücksspielanbieter die Regeln zum Schutz der Spielenden vor Spielsucht und Manipulation einhalten.

DFB: "Das Geld kommt dem Fußball zugute"

Siebzig Prozent wünschten sich zumindest weitere Werbebeschränkungen für Sportwetten im Fernsehen und im Internet. Weitere Ergebnisse der Befragung will Blienert an diesem Montag in Berlin vorstellen. Blienert sagte, die Werbung für Glücksspiel, Alkohol und Tabak werde heute viel kritischer gesehen als noch vor zehn oder 15 Jahren. Da habe sich in der Einstellung der Bevölkerung vieles verändert: „Umso wichtiger ist es, dass wir auch in der Politik endlich eine ernsthafte Debatte führen, wie viel Werbung wir uns für cas neue online casino bonus ohne einzahlung februar 2026 Alkohol, Tabak und Glücksspiel leisten können und leisten wollen.“ Die Werbung für derartige Produkte berge ein hohes Risiko, fügte der SPD-Politiker hinzu. „Werbung für Alkohol, Tabak und Glücksspiel hat erhebliche Auswirkungen darauf, wie viele Menschen mit diesen Angeboten ein Problem bekommen.“ ZR 194/20 – verkündeten und erst in der vergangenen Woche bekanntgewordenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs hatte sich der I.

2. Glücksspielbegriff in Vergleichsstaaten

Zivilsenat als eines der ersten Gerichte in Deutschland mit den Werbebestimmungen des am 01.07.2021 in Kraft getretenen 4. Streitgegenständlich waren diese Bestimmungen auch in einem Parallelverfahren vor dem OLG München, Urt. In der vom Bundesgerichtshof entschiedenen Sache ging es um TV-Werbung für nicht erlaubte Online-Casinospiele unter .de-Domains wie z. Nach Auffassung des Klägers handelte es sich um eine Werbung auch für illegale Glücksspiele, da parallel unter namensgleichen Angeboten wie DrueckGlueck.com und Wunderino.com in Deutschland nicht erlaubte Glücksspiele mitbeworben würden. Hierfür sollte es nach Auffassung des Klägers unmaßgeblich sein, ob die Betreiber der unter den .de-Domains aufrufbaren Glücksspiele über eine Veranstaltererlaubnis aus dem Bundesland Schleswig-Holstein verfügten.

Werbung mit Vorteilen (Boni, Rabatte)

Das Landgericht Köln wie auch das Oberlandesgericht Köln (WRP 2021, 120) hatten der Klage vollumfänglich stattgegeben. Die Revision der beklagten Mediengruppe war zwar teilweise erfolgreich, jedoch enthält das Urteil des Bundesgerichtshofs nicht nur zahlreiche Klarstellungen für die angegriffenen TV-Werbeformen, sondern auch detaillierte „Segelanweisungen“ für das weitere Verfahren nach Zurückverweisung an das OLG Köln. Im Ergebnis stellt der Bundesgerichtshof fest, dass das OLG Köln zwar ohne Rechtsfehler angenommen habe, dass die Fernsehspots eine wettbewerblich unzulässige Werbung für die unerlaubten Glücksspielangebote auf den Internetseiten und beinhalteten. Der rechtlichen Nachprüfung nicht standgehalten hat indes die Begründung der OLG-Entscheidung, wonach der beklagte Medienkonzern für die weitere Ausstrahlung der verbotenen Werbung einzustehen hatte. Für die Bewerbung von Glücksspielen bedeutsam führt der I.